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Marketing beschreibt die Absatzwirtschaft und beinhaltet die grundsätzliche Ausrichtung eines Unternehmens an den Bedürfnissen des Ziel-Marktes. Beiträge zum Thema Marketing, -Controlling, Werbung und (internationales) Vertriebswesen finden hier ihren Platz.
Der Marketing-Trichter ist ein Modell, das die Kundenreise vom ersten Kontakt mit einem potenziellen Kunden bis zum Kauf visualisiert. Das Modell visualisiert den Prozess, wie ein Unternehmen Interessenten in Kunden wandelt und sie im besten Fall langfristig binden. Das Tichtermodell (engl. "Funnel model" oder "Marketing funnel") ist eine allgemeingültig Grundlage des erklärenden Vertriebswesen.
Im Rahmen des (Online)Marketings ist ein Modell und eine Funktion von Bedeutung, die bei einem Instrument, in diesem Fall eine sog. "Landing-Page", den Erfolg nachhaltig verbessern kann. Bei einer Landing-Page handelt es sich um einen Teilbereich einer Webseite, auf den die Interessenten gezielt geleitet werden.
Möchte man etwas verwenden, was man nicht selbst erstellt hat, drängen sich Fragen rund um Urheberrecht und Nutzungsrechte auf. Die Idee, eine Grafik oder Foto auf ein T-Shirt oder Kaffeetasse drucken zu lassen, um diese dann gewerblich zu vertreiben, hatten schon viele.
Einige haben sich gewundert, warum die Handelsportale, wie Amazon und Ebay & Co plötzlich auf die Angabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID-Nr) bei Unternehmern beharren. Schließlich wurde diese auch von Klein- und Kleinstunternehmern gefordert, welche eigentlich keine Umsatzsteuern ausweisen und nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Nach alter Rechtslage musste grundsätzlich der Verkäufer die Kosten der Rücksendung tragen. Wenn der Preis des Artikels unterhalb 40,- Euro war, konnte man die Kosten auf den Käufer abwälzen. Diese Regelung wurde novelliert. Bis dahin hatten Online-Händler mit erheblichen Versandkosten zu kalkulieren.
Als Folge der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended producer responsibility, kurz EPR), müssen sich Händler und Hersteller gleichermaßen registrieren (§7 VerpackG) und einen Beitrag zur Abfallwirtschaft leisten in Form einer Systembeteiligung. Hersteller und Erstinverkehrbringer ist demnach jeder, der erstmals eine Verpackung mit Ware befüllt und gewerbsmäßig in Verkehr bringt.
Zahlreiche Menschen wunderten sich bereits, als sie pötzlich Post von Juristen oder Behörden bekamen. Es ging um ihre Verkäufe bei Handelsplattformen, wie Ebay. Privat oder gewerblich. Einige Merkmale entscheiden hier die Verkäuferstellung.
Die Eingabe einer Domain ist stets der Anfang eines Webseitenbesuchs. In diesem Beitrag wird sich mit dieser Thematik befasst.
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