Mietpreis und Erhöhungen
Mietpreisbremse: Seit vielen Jahren gelten nun Sondervorschriften, besonders in Ballungsgebieten. In Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt können Vermieter bei einer Neuvermietung hier nicht mehr die Miete verlangen, die sie möchten. Als erlaubt gelten höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete für Neuvermietung in über 400 Gemeinden (§ 556d BGB). Lag die Miete des Vormieters bei über 10% der vergleichbaren Miete, kann der Vermieter auch diesen Mietpreis vom neuen Mieter verlangen (§ 556e BGB). Sowohl Mieter und Vermieter sollten sich bei Vereinbarungen des anbahnenden Mietverhältnisses über örtliche Regelungen informieren. Landesregierungen sind befugt diesbezüglich eigene Regelungen in Ballungszentren für Neuvermietungen einzuführen (§ 556d Abs. 2 BGB).
Hotels bleiben ein starker Marktsektor
Die Corona-Pandemie setzte der Übernachtungsbranche weltweit zu. Reisebeschränkungen und Sonderauflagen sowie ein Lock-Down ruinierten zu dieser Zeit einige kleinere Hotelbetriebe, die selbst mit staatlicher Hilfsleistung nicht aufrecht zu halten waren. Wie allerdings die Research Plattform Statista bekannt gab, unterliegt die Hotelbranche international starker Umsatzprognosen und Nutzererwartungen. Im Marktsegment Hotels wird bis zum Jahr 2029 ein Umsatz von 474,7 Milliarden1 Euro erwartet. Kreuzfahrten dagegen bleiben im gleichen Zeitraum unterhalb der Erwartungsgrenze von 50 Milliarden Euro.
Bauprojekte und deren Preisbildungswirtschaft
Auf dem Immobilienmarkt werden zahlreiche Häuser als „projektiert“ oder fertiggestelltes Handelsgut angeboten. In diesem Abschnitt sollen auch die umfangreicheren und gewerblichen Bauprojekte genauer betrachtet werden.
Die Immobilienwirtschaft ist Teil der Volkswirtschaft. Gewinnbringend ist daher ein Verständnis für die volkswirtschaftlichen Zusammenhänge. Wird eine Immobilie von einer Baufirma (Bauträger) erstellt, geht es bei dieser sowohl um Umsatz als auch Umlaufvermögen, bei dem letztendlichen Käufer um Anlagevermögen.
Baurecht – Was darf wie wohin?
Dieses Kapitel soll dem Leser die hierarchische Rechtsordnung der Immobilienwirtschaft näherbringen. Der Inhalt wird um themenzugehörige Begriffe ergänzt.
Baurecht und Bauordnungsrecht
Das Grundbuch - Ein mächtiges Register
Rechte und Verpflichtungen am Grund und Boden: Das Grundbuchamt dokumentiert in der Bundesrepublik Deutschland das Eigentum und verbundene Verpflichtungen an Immobilien. Zentrum der Marktwirtschaft ist das Eigentum. Pendant ist u.a. China, dort ist Eigentum am Grund und Boden nicht individuelles, sondern Volkseigentum. D.h. Menschen könnten vom Grund auch zu einem Zeitpunkt „vertrieben“ werden, wenn der Staat es für andere Zwecke braucht. In Deutschland ist dies nur mit Einverständnis der im Grundbuch eingetragenen Personen möglich. Enteignungen auf dem Rechtsweg sind langwierige Verfahren, wenn überhaupt durchsetzbar.
Mietpreis und Nebenkosten
Das BGB verpflichtet den Vermieter, dem Mieter den Gebrauch der Sache zu gewähren, der Mieter muss den Mietzins entrichten (§ 535 BGB). Bei dem Gebrauch versteht sich bei Wohnraum der Wohnzweck und bei gewerblichen Räumlichkeiten der Betrieb als Mietzweck. Die Miete ist eine Bringschuld. Kommt einer seiner Verpflichtung nicht nach, hat dies Folgen für die andere Seite und unterliegt daher gesetzlichen Bestimmungen. „Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.“ (§ 556b, Abs. 1 BGB).
Rückerstattungsbetrug im Online-Handel
Immer mehr Menschen bestellen Waren über das Internet. Das Absatzgeschäft der Online-Händler boomt. Mit Verzicht auf ein Ladenlokal - und damit einhergehenden Kostensenkungen - lassen sich die Online-Preise auch schwer von niedergelassenen Konkurrenten unterbieten. Schwere Rückschläge müssen aber auch die Internet-Händler einstecken.
Widerrufsrecht und Versandkostenübernahme im Online-Handel
Nach alter Rechtslage musste grundsätzlich der Verkäufer die Kosten der Rücksendung tragen. Wenn der Preis des Artikels unterhalb 40,- Euro war, konnte man die Kosten auf den Käufer abwälzen. Diese Regelung wurde novelliert. Bis dahin hatten Online-Händler mit erheblichen Versandkosten zu kaklulieren.
Betrug durch vermeintliche technische Mitarbeiter
Immer öfters klingelte bei Privatleuten und Organisationen in Deutschland unerwartet das Telefon. Am Apparat ein vermeintlicher Support-Mitarbeiter der Firma Microsoft. Dieser drängt sich auf, einen schweren und gefährlichen Virenbefall oder Trojaner bei Ihnen erkannt zu haben. Zunächst bietet dieser falsche Mitarbeiter an, diesen technischen Schädling auf Ihrem heimischen PC oder Arbeitscomputer unschädlich zu machen. Der angerufene soll sich dabei an seinen Computer setzen und seine Anweisungen befolgen. Tatsächlich veranlasst der vermeintliche Mitarbeiter schädliche Software auf dem PC zu installieren und die Sicherheitseinstellungen auszuhebeln, um an wertvolle Daten zu gelangen. Diese Masche ist mittlerweile bekannt unter dem Begriff Tech-Support-Scam.