Die Taschenlampe. Ein mobiles, lichterzeugendes Gerät. Jeder kennt es, jeder besitzt es. Heute fester Bestandteil eines jeden Smartphones. Dennoch war dies eine Produkteinführung, die auf einem simplen Einfall beruhte. Somit im Bereich Unternehmerschaft, Patent, Kreativität und Geschäftssinn immer noch als beliebtes Beispiel dient, welches Anreiz und Hoffnung gibt.
Um das Jahr 1900 kaufte ein in New York lebender russischer Einwanderer ein Patent, welches ein kleines Licht in einem Blumentopf zur Unterbeleuchtung diente. Die Erfindung an sich unbrauchbar; wer will schon eine Blumengefäß von unten beleuchten? Hier fiel wohl dem Einwanderer und Erfinder aus Belarus auf, wie im dunkeln das Licht durch das kleine Rohrstück durchdrang und eine kleine Fläche beleuchtete. Dieser schmale Schein ließ sich in alle Richtungen drehen und Stellen anleuchten. Er verlängerte einfach die Röhre des batteriebetriebenen Lämpchens und warf den Blumentopf weg. Der gebürtige Weißrusse, der seinen Namen in Conrad Huber änderte, gilt als Erfinder der Taschenlampe und wurde zum Millionär.
Wie viele dieser Geräte im Zeitverlauf verkauft wurden, lässt sich nur schwer nachvollziehen. Allerdings eroberte dieses brauchbare Gerät schnell die ganze Welt. Dem Verkaufsbereich Taschenlampen werden per Marktprognose eine aktuelle jährliche Wachstumsrate von 7,1% zugeschrieben. Bis 2032 soll der Jahresumsatz bei 3,52 Milliarden US Dollar liegen.
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Marktgröße, Marktanteil und Wachstumsanalyse für Taschenlampen, Branchenprognose 2025-2032, Berichtsidentifikation SQMIG20D2181, 2025.
Heimannsberg, Joachim. Was so nicht im Lexikon steht, Brockhaus-Verlag, 2010, S. 24.