Die Umsatzsteueridentifikationsnummer, kurz USt-IdNr., ist eine eigenständige Nummer für den umsatzsteuerlichen Verkehr von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt der europäischen Union (EU). Sie wird in Deutschland zusätzlich zur Steuernummer des Unternehmens von dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt.) vergeben. Die USt-IdNr. ist besonders für die Rechnungsstellung als auch Ortsbestimmung und Steuerbefreiung für Lieferungen und Leistungen im EU-Binnenmarkt notwendig. Das Fehlen der Angabe der Steuernummer des Unternehmens - so auch der Umsatzsteueridentifikationsnummer - auf Rechnungen und Impressen ist in Deutschland abmahnfähig. Eine schnelle (online) Überprüfbarkeit der USt-IdNr. bei Unternehmen soll zudem Sicherheit gewährleisten. 

Auch Kleinunternehmer gemäß §19 UStG oder Vereine in Deutschland können diese Nummer beantragen. Aktuelle Bedingungen bei Handelsportalen, wie z.B. Ebay, Amazon fordern diese zusätzliche Identifikationsnummer für den Handel über elektronische Schnittstellen; insbesondere für Geschäftstätigkeiten mit anderen Ländern. Grundlage dafür sind häufig Steuerverfahren, wie das Reverse-Charge-Verfahren oder die One-Stop-Shop EU-Regelung.

Als Identifikationsnummer dient die USt-IdNr. auch dem Tauschsystem von Informationen bezüglich der Mehrwertsteuer innerhalb der der EU. Das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (MIAS) wurde Anfang der 1990er in der europäischen Union eingeführt. Steuerliche Belange sowie Ortsbestimmung lassen sich so von Behörden EU-weit prüfen.

Die USt-IdNr. beginnt mit der Landeskennung i.d.R. gefolgt von einer 9-stelligen Nummernreihe (DE000000000).

Interessante Links:

*Kleinunternehmer gemäß §19 UStG könnten beim Online-Antrag auf Probleme stoßen, sofern sie nur bei Ihrem zuständigen Finanzamt, nicht aber beim Bundeszentralamt für Steuern gemeldet sind. Wenden Sie sich für einen Antrag sodann an Ihr zuständiges Finanzamt.

  • Sie können über diese Eingabemaske des Bundeszentralamts für Steuern die Umsatzsteueridentifikationsnummer eines ausländischen Unternehmens auf Gültigkeit prüfen.
    >>> Onlineprüfung