Eine Eintragung der eigenen Webseite lohnt sich bei den beiden Marktführern auf jeden Fall. Der Internetdienstleister GOOGLE ist Teil der Aktiengesellschaft Alphabet und Marktführer im Desktop-Suchmaschinenmarkt. Der Hauptsitz des Tech-Giganten liegt in Mountain View, Kalifornien, USA. Den Platz zwei des Desktop-Suchmaschinenmarktes belegt die Plattform BING der Microsoft Coorperation, Washington, USA. Auch der Webdienstleister und Internetpionier YAHOO, der hauptsächlich die Bereiche Yahoo Mail, -News, -Finance und -Sport führt, orientiert sich bei seinen Archivergebnissen auch an den Indexierungen von BING. Auch diverse weitere Suchmaschinen orientieren sich an den Archivergebnissen der Marktführer, wie Startpage.com.

Eintragung der Webseite bei GOOGLE | Nachträgliche Ergänzungen bei Google melden | Entfernung der Webseite oder einzelnen Inhalten bei Google | Fehlerbehebung: Google Search Console

Vorbereitung der Webseite zur Eintragung bei Suchmaschinen

Nachdem die META-Angaben der eigenen Webpräsenz optimiert sind, kann es losgehen. Die Meta-Angaben können in jeden Kopf-Bereich (HEAD-Tag-Comtainer) einer HTML-Seite platziert werden. Meta-Angaben, auch Meta-TAGs genannt, sind vesteckte Seitenangaben. Sie sind auf der eigentlichen Internetseite im Browserfenster nicht sichtbar, aber Kernelemente der Suchmaschinenoptimierung (SEO). Es gibt elementare und begleitende TAGs. Sollte ein Web Content Management System (WCMS) genutzt werden, werden i.d.R. für jeden neu gestalteten Seiteninhalt entprechende Optionsabschnitte als Meta--Eingabe-Felder getrennt ausgewiesen. 

Nachdem eine neue Webseite indexiert ist, lassen die Suchmaschinen-Dienstleister üblicherweise Ihre Web-Crawler (kleine Aufnahmeprogramme), auch kurz 'Bots genannt, ihre Webpräsenz nach Inhalten scannen. Die Meta-Angaben ermöglichen eine rationale Aufnahme der Seite(n) und sind speziell für diese Suchprogramme ausgelegt. 

 Die wichtigsten META-Abschnitte sind

  • META-DESCRIPTION (Kurze Beschreibung der Seite): Beschreiben Sie hier den Seiteninhalt mit maximal 100 Zeichen. 
  • META-KEYWORDS (Schlüsselwörter der Seite): Geben Sie hier nur Schlüsselwörter ein, die Ihren entsprechenden Seiteninhalt authentisch beschreiben. Trennen Sie jedes Wort oder Phrase mit einem Komma. Eigentlich ist hier kaum eine Begrenzung an Zeichen gegeben, aber dieser Bereich dient tatsächlich nur den Schlüsselwörtern, nicht dem gesamten Inhalt. Diese Schlüsselwörter gelten als Empfehlung, nach welchen Begriffen jemand Ihren übereinstimmenden Seiteninhalt mit seiner Suche über Suchmaschine angezeigt bekommen würde.
  • ROBOTS (kurz: 'Bots, Indexierungsmerkmale für die Suchprogramme): Hier wird beschrieben, wie das Suchprogramm ragieren soll. Die Angabe "index" dient der Aufnahme für die Suchmaschine, Das Gegenteil "noindex" empfiehlt keine Indexierung in der Suchmaschine. Durch ein Komma getrennt kann eine Zusatzangabe gesetzt werden. Das Merkmal "nofollow" empfiehlt dem Suchprogramm Hyperlinks im Seiteninhalt nicht zu folgen, während "follow" dies ausdrücklich wünscht. So würde der 'Bot die Empfehlung "index,nofollow" akzeptieren und den Seiteninhalt scannen, Hyperlinks auf der Seite aber nicht nachgehen. Das "nofollow" kann auch bei einzelnen Links innerhalb der Seite angegeben werden.
    Es handelt sich tatsächlich nur um eine Empfehlung, denn die seitenspezifischen Angaben werden diverse Crawlprogramme nicht wirklich daran hindern, eine Seite auszulassen. Google richtet sich in der Regel an die Kombination der seitenspezifischen Meta-Angabe und der Angabe in der Datei "robots.txt" im Wurzelverezichnis der jeweiligen Domain. (Siehe auch: Suchmaschinen: Durchforsten von Webseiten einschränken mit robots.txt). Ob anderer Crawler/'Bots dies tun ist fraglich. 

Wie bereits angesprochen, dienen bei modernen CMS hier eigene Felder zum Eingeben der META-Angaben. Wer seine Seite lieber in der HTML-Sprache manuell verfassen möchte, kann sich den ergänzenden TAGs bedienen. Beispiel:

<html> 
<title>SEITENNAME</title>
<head>
<meta name="robots" content="index, follow">
<meta name="copyright" content="Max Mustermann">
<meta name="author" content="Max Mustermann">
<meta name="language" content="DE">
<meta name="description" content="Dies ist die persönliche Internetpräsenz von Max Mustermann">
<meta name="keywords" content="privat, homepage, Berlin, Brauerstraße">
</head>
<body>
Willkommen auf meiner Webseite.
</body></html>

Während der Browser hier im Fenster den Titel "SEITENAME" wiedergibt, würde als Seiteninhalt lediglich "Willkommen auf meiner Webseite." stehen. Die anderen Angaben dienen nur der Suchmaschine. Es handelt sich um eine deutschsprachige Seite ("DE"), Autor und Urheber der Seite sind "Max Mustermann". Beschreibung und Schlüsselwörter sind aufbauend. Würde jemand in Google den Suchtext "Max Mustermann, Berlin, privat" eingeben, ist die Chance hoch, dass die Webseite einige Zeit nach nach der Indexierung in den Suchergebnissen angezeigt wird. Es handelt sich hierbei natürlich um ein vereinfachtes Beispiel.

Eintragung der Webseite bei GOOGLE

Um die Seite nun bei Google zu indexieren, benötigt man eine Registrierung bei entsprechendem Service. Ein kostenloses Google-Konto zu erstellen, sollte kein Problem sein. Rufen Sie direkt den Indexierungsservice auf:

>>> Google Search Console - Indexieren von Webseiten

Nach der Anmeldung zeigt Ihnen die Google Search Console ein Menü, hauptsächlich bestehend aus: Property (Ihre Webseite/n), Übersicht, Leistung, URL-Prüfung und Statistiken.

Beispiel-PropertyKlicken sie auf: "+ Property hinzufügen" . Hier werden Ihnen zwei grundsätzliche Optionen angezeigt.
A: "Domain", hier kann die Seite einschließlich aller verwendeten Sub-Domains (auch "www"-Kürzel), inklusive beider Standart-Protokolle  HTTP und HTTPS (Secure, verschlüsselt) im Ganzen eingetragen werden. Dies hat sogar einige Vorteile. 
B: "URL-Präfix" - dies ermöglicht die Eintragung nur der angegebenen Domain und dem angegebenen Protokoll. A zeigt sich als vorteilhaft, aber setzt zur Bestätigung (Bestitzbestätigung der Adresse/Domain) Zugang und Kenntnisse in der DNS-Verwaltung voraus. B ermöglicht auch eine klassische Methode zur Besitzbestätigung, indem einfach eine kleine textbasierte Datei hochgeladen wird zur Authentifizierung.

  • DNS Bestätigung: Hierzu müssen Sie in die DNS-Verwaltung (DNS = Domain Name System) ihres Web-Hosters. Zu Ihrer Domain zugehörig kann hier ein sog. "TXT"-Eintrag getätigt werden. Dabei handelt es sich um eine DNS-Erweiterung auf Basis eines reinen Zusatztextes ohne systemische Wirkung. Dieser ist in der Regel unschädlich und nur über die DNS-Vermittlung erreichbar. Als Text geben Sie hier den angezeigten Authentifizierungs-Code ein, um zu bestätigen, dass Sie der Besitzer der Domain sind. Google kann bei seiner folgenden DNS-Anfrage den Code auslesen, da nun bestätigt ist, dass Sie als Besitzer der Domain handeln.
  • Auth-File-Bestätigung: Dies ist der einfache Weg, aber bietet Einschränkungen bei der Indexierung. Hier wird ihnen eine kleine HTML-Datei zum Download angeboten, die Sie mit einem FTP-Programm in das Wurzelverzeichnis Ihrer Domain hochladen. Diese enthält ebenso den Authentifizierungs-Code. Dieser kann auch über diesem Weg von Google ausgelesen werden.

Das war's auch schon vorerst. Sobald die Webseite dem Bestandsarchiv von Google hinzugefügt ist, wird sein hauseigener Crawler/'Bot ihre Seite/n nach META-Angaben und Inhalten abscannen und die Informationen in seiner Datenbank aufnehmen. Dieser Prozess kann einige Wochen dauern. Werden Probleme von dem 'Bot gemeldet, kann Google die Weiterindexierung aufschieben. Das kleine Scan-Programm der Schumaschine wird ihre Internetadresse aber regelmäßig besuchen. 

Sie haben ferner die Möglichkeit die URL zu Ihrer abzuliefern, um ein komplettes Verzeichnis Ihres Webseitenstammes einzureichen. Dies erleichtert den Crawlern die Prüfung, denn diese Sitemap weist ihren Inhaltsbestand aus. Innerhalb der Google Search Console können Sie sich verschiedene Reporte über Indexierungen anzeigen lassen.

Nachträgliche Ergänzungen bei Google melden

Die Google Search Console bietet dazu einen Menüpunkt - "URL-Prüfung". Geben Sie hier die komplette URL zu Ihrem Inhalt an und lassen Sie Google eine Archivprüfung durchführen. Ist diese URL nicht indexiert, können sie auf der Folgeseite eine "Indexierung beantragen". 

Entfernung der Webseite oder einzelnen Inhalten bei Google

Die ist kein großer Schritt. Soll eine indexierte Domain mit samt dem indexierten Inhalt bei Google entfernt werden, so muss man sich in der Google Search Console einloggen. Aus dem Ausklappmenü, welches sich im linken oberern Bereich zeigt, die betreffende Domain (auch "Property" genannt) selektiert werden. Folgend kann im linken Menü die "Einstellungen" dieses Properties gewählt werden. Hier wird die Option "Property Entfernen" als endgültige Option angeboten. Bestätigen Sie, dass sie Ihre Domain aus der Google Search Console entfernen möchten. Es kann durchaus einige Wochen dauern, bis die eigene Domain in den Ergebnissen der Google-Suche nicht mehr angezeigt wird.  Zurvor sollte man von der Option "Inhalte entfernen" gebrauch machen.
Soll dieser Schritt (die gesamte Domain zu entfernen) rückgängig gemacht werden, kann man zu jeder Zeit hier die Domain auch wieder hinzüfügen.

Inhalte Entfernen: Diese Option bietet sich an, wenn Ihnhalte veraltet sind und ein Aufruf aus den Suchmaschinen nicht den indexierten Inhalt anzeigt. Google bietet dazu eine Option, den Menüpunkt "Entfernen". Ergebnisse einer hier beantragten URL werden über einige Monate nicht mehr in den Suchergebnisen angezeigt. Gibt die entsprechende URL bei dem erneuten, späteren Besuch einen HTTP-404-Code zurück (HTTP 404 Code = "Seite nicht gefunden"), sollte dieses Suchergebnis auch nicht länger beachtet bleiben.   

Fehlerbehebung: Google Search Console

Sie bekommen natürlich auch einen Report in der Google Search Console angezeigt, der Sie über die Indexierungsmaßnahmen informiert. Hier soll kurz auf einige Fehlermeldungen eingegangen werden:

"Duplikat – Vom Nutzer nicht als kanonisch festgelegt"

Google hat mehrere vergleichbare Seiten auf Ihrer Internetpräsenz vorgefunden. Es gibt übereinstimmende Inhalte, aber kein Merkmal, welche der Seiten als Hauptinhalt angesehen werden soll. Kurz und knapp, eine Meta-Angabe muss her, um die Hauptseite mit seinem Protokoll zu kennzeichnen. Grundlage könnte sein, dass die gleiche Seite unter einer URL (Gesamtadressierung) "meinehomepage.de/unterseitenname" und "meinehomepage.de/page.php?id=unterseitenname" aufrufbar ist. Dafür kennt die Meta-Sprache das "relative"-Attribut (kurz "rel"), welches eine Beziehung unter den Seiten ausweist. Wenn mehrere Seiten mit übereinstimmenden Inhalt vorhanden sind, empfiehlt sich daher die Ergänzung der Meta-Angabe mit vollständger URL:

<head>
<link rel="canonical" href="https://www.meinehomepage.de/unterseitenname" />
</head>

Einige Content Management Systeme, wie Wordpress oder Typo3, haben gegebenenfalls integrierte Einstellungsmöglichkeiten für das Verhalten bei Adressierungsproblemen und kanonischen Fehlerbehebungen. Lesen Sie dazu bitte das Handbuch ihres eingesetzten Websystems. Inhaltlich sollten diese unter "kanonische" (canonical) Kennzeichnung und URL-Weiterleitung (URL-redirect) zu finden sein.

"Seite mit Weiterleitung"

Um bei dem vorhandenen Beispiel zu bleiben: Leitet Ihr Webseitensystem bei dem Aufruf des Links "meinehomepage.de/unterseitenname" in die Adresse "meinehomepage.de/page.php?id=unterseitenname" automatisch um, kann eine solche Fehlermeldung entstehen. Natürlich wissen auch Suchmaschinen nicht, sofern Ihre komplette Webseite indexiert wurde, wo eine bereits indexierte Seite hingekommen ist, wenn sie diese zwischenzeitlich gelöscht oder verschoben haben, oder bei komplexeren Content Management Systemen -eine automatisierte Änderung der URL eingestellt haben.

Es empfiehlt sich, bestimmte Vorgaben (Code-basiert) für Adressierungsfehler zu erstellen. Statt der Zieladresse könnte automatisch auf die Startseite umgeleitet werden, da die indexierte Zieladresse nicht auffindbar war . Der Code 404 gibt weiter, dass eine Seite nicht gefunden wurde unter einer bestimmten Adresse. Als Ursache für solche Fehlermeldungen bieten sich zahlreiche Möglichkeiten an. Es gibt einige HTTP-Status-Codes, die in solchen Fällen anwendbar sind. Ebenso einige Umsetzungsmethoden. Code 301 bedeutet in der Regel, es handelt sich um eine dauerhaft angelegte Umleitung. Dies wird auch von der Suchmaschine wahrgenommen. Eine einfache Lösung ist über die ".htaccess"-Datei. Dies funktioniert allerdings nur, wenn der Webserver ein Linuxsystem verwendet mit Apache als Werbserver-Programm (Windows-Server benutzen hier die Datei "web.config"). Hier können solche Einstellungen manuell festlgelegt werden. Diese Konfigurationen sind ein wichtiger Bestandteil der Suchmaschinenoptimierung (SEO). Besucher und Suchmaschinen finden so weiterhin die korrekten Seiten und das Suchmaschinen-Ranking bleibt erhalten. 

Auf alle anwendbaren Möglichkeiten kann im Rahmen dieses Beitrags nicht eingegangen werden. Einige Content Management Systeme, wie Wordpress oder Typo3, haben gegebenenfalls integrierte Einstellungsmöglichkeiten für das Verhalten bei Adressierungsproblemen. Lesen Sie dazu bitte das Handbuch ihres eingesetzten Websystems. Hier werden häufig Erweiterungen und weitere Einstellungen mit dem Namen "Weiterleitungen" oder "URL Rewrite" angeboten.

"URL gehört nicht zur Property"

Wurde eine Property-URL nur mit der URL: http://www.meinehomepage.de in der Google Search Console angelegt und sie möchten nun die URL: https://meinehomepage.de ändern, kann diese Fehlermeldung die Folge sein. Es handelt sich zwar um Ihren Besitz, jedoch um unterschiedliche URLs.

"Sitemap konnte nicht gelesen werden"

Sollte es sich um eine anstandslose XML-Datei bei der Sitemap handeln, ist dieser Fehler nach einigen Quellen lediglich der falsche Status der Google Search Console. Es gibt einige kostenlose Tools, mit denen Sitemaps auf Fehler geprüft werden können:

>>>Sitemap auf Fehler überprüfen

Ist Ihre XML-Datei fehlerfrei, kann mit der Google Search Console ein Gegentest erfolgen. Benutzen Sie dazu in der Konsole den Menüpunkt "URL-Prüfung". Achtung: Hier nicht den angezeigten Link "Indexierung beantragen", sondern die angezeigte Option "Live-URL testen" verwenden. Liest die Google Search Console den Link zur Sitemap hier anstandslos aus, kann davon ausgegangen werden, dass es sich um einen Statusfehler innerhalb der Konsole handelt. Besonders, wenn dazu noch der Inhalt der Sitemap nach dem Test im Report angezeigt wird.

 

 

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