Ebay gehört zu den größten und erfolgreichsten Vertriebsplattformen der Welt, sowohl für gewerbliche als auch private Verkäufer. Bei dem Service selbst bedarf es eigentlich keiner weiteren Erklärung. Jedoch treten bei Ebay-Gebrauch immer mal interessante Fragestellungen auf. Unabhängig davon, ob der Service über die Webseite oder die Mobil-App genutzt wird.

 


 

Wie ändere ich ein privates in ein gewerbliches Konto (und umgekehrt)?

Ein gewerbliches Konto in ein privates zu wandeln ist nicht ohne weiteres möglich. Am besten man wendet sich an den Ebay-Support bezüglich einer Anfrage, ob Ebay selbst eine solche Änderung vornehmen kann. In den meisten Fällen muss man sich wohl damit abfinden, dass man das Konto schließen (löschen) und sich neu registrieren muss.

Um ein privates Konto in ein gewerbliches zu wandeln, wechseln Sie in Ihrer Kontoverwaltung auf Personenbezogene Daten. Hier finden Sie übersichtlich die Rubrik Ebay-Kontotyp. Bestätigen Sie Ihren Wandlungswunsch mit dem Akzeptieren der Ebay-Vertragsbedingungen abschließen, sollten diese Ihnen zusagen.


Muss ich eine Umsatzsteurnummer bei Ebay angeben, obwohl ich keine habe?

Ja. Bei gewerblichen Verkäufern besteht auch Ebay darauf, eine USt-ID auszuweisen. Dies hat mit weltweiten Handelsbestimmungen und Bestimmungen der europäischen Union zu tun. Grundlage sind Regelungen in den Umsatzsteuergesetzen, die Online-Marktplätze umsatzsteuerlich so behandeln, als ob diese Marktplätze die Ware selbst verkauft hätten. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bringt dies einige Problemchen mit sich bei Kleinst- und Kleinunternehmern, die von der entsprechenden Umsatzsteuerregelung (§ 19 UStG) gebrauch machen. Diese weisen in der Regel keine Umsatzsteuern getrennt auf Ihren Rechnungen aus. Aber auch Kleinunternehmer können eine Umsatzsteueridentifikationsnummer bei Ihrem Finanzamt oder dem Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Die Angabe dieser USt-ID kann aber bei eben diesen Kleinunternehmern Schwierigkeiten nach sich ziehen, da sie beim Betrachter/Käufer auf einen Umsatzsteuerausweis/Vorsteuerabzugsberechtigung schließen lässt. Vor allem, wenn gewerbliche Käufer einen Artikel erwerben. Ein Kleinunternehmer ist nicht zu einer innergemeinschaftlichen Lieferung fähig und nicht vorsteuerabzugsberechtigt.


Muss ich eine LUCID-Verpackungsregisternummer angeben?

Als gewerblicher Verkäufer auf jeden Fall. Jeder Erstinverkehrbringer von Verpackungen, dies Zählt auch für Versandkartons, Klebeband und Füllmaterial, muss eine LUCID-Registernummer auf Vertriebsplattformen ausweisen. Grundlage ist das Verpackungsgesetz (VerpackG), die einen Händler dazu verpflichtet. Diese Regelungen sind in der Europäischen Untion (EU) einheitlich und sollen gewährleisten, dass ein finanzieller Beitrag zur Systembeteiligung der Abfallwirtschaft geleistet wird und zur besseren Nachvollziehbarkeit genutztes Verpackungsmaterial gemeldet wird. Grundlage ist der Sachverhalt, dass diese genannten Materialen bei dem Käufer im Müll landen. Die EU hatte sich einst auf eine EPR (Extended Producer Responsibility, zu dt. erweiterte Herstellerverantwortung) geeinigt. Für die Produktverpackung ist der Händler im Normalfall nicht zuständig und es wird davon ausgegangen, dass der Hersteller bereits seine dafür verwendeten Verpackungsmengen angegeben hat. Allerdings fällt die Versandverpackung in eben diesen Verantwortungsbereich der Händler. Das gilt auch für Adressaufkleber, Füllmaterial und Klebeband.
Privatverkäufer bleiben von dieser Regelung verschont.


 

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