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Das Immobilienwesen ist Teil der Volkswirtschaft. Als nicht bewegliche Anlagegüter, zählen Immobilien zu den teuersten Erzeugnissen. Hier finden die Themen rund um das Anlagegut ihren Platz, wie auch Miet- und Eigentumsverhältnisse.
Immobilienbesitzer sollten sich über die neuen Regelungen des Wachstumschancengesetzes (WCG) und das Abschreibeprivileg der Anschaffungskosten freuen. So können Immobilieninvestoren und zukünftige Vermieter nicht nur von Wertezuwachs ihrer Immobilie profitieren, sondern auch erheblichen Steuervorteilen. Dies schafft freies Kapital für weitere Investitionen.
Ein Mietvertrag ist ein individuelles Vertragswerk, es besteht keine Verpflichtung zur Homogenität bzw. Solidaritätsprinzip. Aber er ist rechtlich eine Urkunde, die ein Rechtsverhältnis dokumentiert, welche alle Absprachen und folgende, z.B. Mietpreiserhöhung, zusätzliche Rechte und Pflichten, beigeheftet werden.
Mietpreisbremse: Seit vielen Jahren gelten nun Sondervorschriften, besonders in Ballungsgebieten. In Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt können Vermieter bei einer Neuvermietung hier nicht mehr die Miete verlangen, die sie möchten. Als erlaubt gelten höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete für Neuvermietung in über 400 Gemeinden (§ 556d BGB).
Das BGB verpflichtet den Vermieter, dem Mieter den Gebrauch der Sache zu gewähren, der Mieter muss den Mietzins entrichten (§ 535 BGB). Bei dem Gebrauch versteht sich bei Wohnraum der Wohnzweck und bei gewerblichen Räumlichkeiten der Betrieb als Mietzweck. Die Miete ist eine Bringschuld.
Auf dem Immobilienmarkt werden zahlreiche Häuser als „projektiert“ oder fertiggestelltes Handelsgut angeboten. In diesem Abschnitt sollen auch die umfangreicheren und gewerblichen Bauprojekte genauer betrachtet werden.
Dieses Kapitel soll dem Leser die hierarchische Rechtsordnung der Immobilienwirtschaft näherbringen. Der Inhalt wird um themenzugehörige Begriffe ergänzt.
Das Eigentum: „Zufriedener, wenn es das Eigentum ist“. Mit diesem Leitsatz könnte man sein individuelles und gewünschtes Wohnverhältnis und Selbstverwirklichung belegen. Immerhin liegt die Wohneigentümerquote in Deutschland annähernd bei 50%.
Das Grundbuchamt dokumentiert in der Bundesrepublik Deutschland das Eigentum und verbundene Verpflichtungen an Immobilien. Zentrum der Marktwirtschaft ist das Eigentum.
Eine Immobilie ist häufig das teuerste Einzelprodukt im Besitz eines Menschen. Der Preis einer Immobilie ist nicht festgelegt. Eine genaue Prüfung vor dem Kauf ist daher unverzichtbar, eine persönliche Besichtigung unumgänglich. Erst der Gang zum Notar besiegelt die Eigentumsübertragung.
Rechtlich macht es einen großen Unterschied, ob ein Vermieter oder der Mieter kündigt. Die Vorschriften für die Kündigung des Vermieters beziehen sich stets auf den individuellen Fall.
Der freifinanzierte Wohnungsbau besteht nicht aus öffentlichen Mitteln und wurde privat vom Bauherrn getragen. Demnach darf der Vermieter im Grunde die Miete frei bestimmen und seinen Mieter selbst wählen. Das Mitrecht erstreckt sich aber auch über den sozialen Wohnungsbau und gewerbliche Mietobjekte.
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