Die Riester-Rente ist ein Format der privaten Altersvorsorge. Diese private Altersvorsorge ist neben der gesetzlichen Rente eine weitere Möglichkeit für einen unabhängigen Ruhestand in guten Verhältnissen zu sorgen. Unter bestimmten Voraussetzungen, kann der Staat diese Rentenform mit Zulagen fördern. Ist jemand förderberechtigt, sind sogar mehrere Formen von Zuschüssen möglich. So kann zum Beispiel neben der Grundzulage auch Kinderzulagen und eine Berufseinsteiger-Zulage gewährt werden. Die Riester-Rente kann lebenslang ausgezahlt werden.

Hauptunterschied der Riesterrente gegenüber der sonstigen privaten Altersvorsorge ist, dass die Riesterrente staatlich bezuschusst werden kann. Sonstigen private Altersvorsorgemodelle bieten allerdings größeren Gestaltungsraum. Dezeit plant die Bundesregierung eine reformierte Ablösung des Riesterrentenmodells durch ein reformiertes System der privaten Altersvorsorge. Begründer der Riesterrente war der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester.

Klare Vorteile des Riester-Renten-Modells

DekorationDie Riester-Renten-Pläne unteliegen verschiedenen Vertragsformen. Für die private und zusätzliche Altersvorsorge kann unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung bantragt werden. Zu den unterschiedlichen Formen gehören die "klassische" Riester-Rentenversicherung, der Riester-Fondssparplan oder Wohn-Riester, in Form von Bausparverträgen o.ä., sowie Riester in der betrieblichen Altersversorgung und Kombinationsmöglichkeiten. 

Da die Altersrente immer unsicherer wird, bieten sich private Zusatzversicherungen an und helfen der Altersarmut entgegenzuwirken. Sie sind daher sehr sinnvoll und bei Förderberechtigung auch lohnenswert.

Mit den Riester-Rentenformen gehen einige Vorteile einher:

Bestaetigungszeichen Lebenslange Absicherung

Auch die Riesterrente wird in der Regel monatlich bis an das Lebensende gezahlt.

Bestaetigungszeichen Schonvermögen

Die Riester-Rente gehört zum Schonvermögen und ist sicher vor einer (Privat-)Insolvenz. Auch ist das angesparte Rentenvolumen sicher bei Arbeitslosigkeit und Bezug von Sozialhilfen (z.B. Bürgergeld). 

Bestaetigungszeichen Einkommensunabhängig

Der Einzahlungsbetrag für die Riesterrente wird nicht an die Höhe des Einkommens gebunden, wie es bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist. Der Rentenzahlungsanwärter kann die Zahlungshöhe in der Ansparphase selbst bestimmen, meist auch durch Einmalzahlungen ergänzen. In den meisten Fällen kann der Rentenvertrag sogar an die aktuelle Lebenssituation angepasst werden - z. B. Viel einzahlen bei Beschäftigung, weniger bei Arbeitslosigkeit.

Bestaetigungszeichen Steuerlich absetzbar

In den meisten Fällen kann diese private Renteneinzahlung in der Ansparphase steuerlich jedes Jahr als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Im Steuerveranlagungszeitraum senkt die Renteneinzahlung somit die jährliche Steuerlast. 

Bestaetigungszeichen Staatliche Förderung

Förderberechtigte können sich auf eine Grundzulage von bis zu 175 Euro jährlich freuen. Diese Zulage kann erweitert werden auf eine jährliche Kinderzulage von bis zu 185 Euro (je Kind vor 2008 geboren), bis zu 300€ per annum (je Kind nach 2008 geboren).

Bestaetigungszeichen Schnelles Eigenheim möglich

Mit Wohn-Riester, auch "Eigenheimrente" genannt, kann der Antragsteller eine Immobilie kaufen, bauen sowie energetisch oder barrierefrei gestalten. Die Förderung durch einen Riester-Bausparvertrag steht hier im Fokus. Auch hier sind Steuervorteile und genannte Zulagen möglich, um im Alter unabhängig und ohne hohe Mietkosten zu leben. Auch der Erwerb von Anteilen an einer Wohn-Immobiliengenossenschaft sind möglich.

Bestaetigungszeichen Vertragsguthaben

In soweit gelten Riester-Modelle als sicher. Man hat mindestens Anspruch auf den gesamten Einzahlungsbetrag.

Bestaetigungszeichen Nachlassfähig

Viele Riestermodelle bieten im Todesfall die Auszahlung des Vertragsguthabens an den Erbberechtigen an.

➥ Riester-Rentenmodelle

>Riester-Klassik

Die selbst festlegbaren Beiträge unterliegen einem Riester-Versicherungsvertrag, der eine lebenslange Rente im Alter garantiert. Im klassischen Modell wird das Sparguthaben kontogleich geführt bis zum Rentenbeginn und darüber weiter verzinst. Dies ist zwar mit niedrigen Kosten verbunden, aber durch die eher niedrigen Zinssätze sind die monatlichen Zahlungen im Rentenfall auch dürftig. Heute kann diese Variante mit fondsgebundene Varianten kombiniert werden. Dies bietet eine höhere Ertragsmöglichkeit, allerdings wird der Fondanteil auch von höherem Risiko begleitet

>Riester-Fondssparplan

Auch möglich ist eine komplette fondgebundene Riester-Rente. Die laufenden Beiträge werden in Investmentfonds angelegt. Durch höhere Renditechancen und somit Ertragschancen sollte man nicht das höhere Verlustrisiko durch schlechte Marktentwicklung unterbewerten. Bei der Vertragskonfiguration wird häufig eine "Mindestrente" und "mögliche Rente" bzw. potentielle Rente im Bestfall angegeben. Orientieren sie sich an der Mindestangabe

>Wohn-Riester

Per Riester-Bausparvertrag oder -Darlehensvertrag ermöglicht diese Variante die Verwendung der Riester-Förderung für den Bau oder Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie. Angeboten werden im Bestfall staatlich geförderte Riester-Bausparverträge oder bei Förderberechtigung durch Zulagen unterstützte Riester-Darlehen für ein Immobilienerwerb bzw lebenslange Wohnberechtigung. 

>Betrieblichen Altersversorgung

Als Arbeitnehmer kann man ebenso bei Erfüllung der Förderfähigkeit die staatliche Riester-Zulage auch in die betriebliche Altersvorsorge einbringen. Eine Form der betrieblichen Altersvorsorge werden neben der gesetzlichen Rentenversicherung heute von immer mehr Arbeitgebern unterstützt.

➥ Voraussetzungen für staatliche Zulagen

Die Riester-Rente unterliegt in einigen Fällen einer staatlichen Förderung, durch die bereits genannte Grundzulage, Kinderzulage oder ein Berufseinsteigerbonus. Förderberechtigt sind unter anderem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung. Um die volle Riester-Förderung einschließlich Kinderzulage zu erhalten, muss der Antragsteller mindestens 4% seines Bruttoeinkommens (sozialversicherungspflichtiger Anteil) des Vorjahres in das Riester-Modell pro Jahr einzahlen. Dieser Messbetrag ist allerdings begrenzt auf 2.100 Euro, abzüglich der staatlichen Zulagen. Dies ergibt den Mindesteinzahlbetrag als Voraussetzung für die staatliche Zulage. Die Grundzulage erhält jeder Ehepartner. Die Kinderzulage gilt für jedes Kind.
Beispiel: Ein Antragssteller hatte ein Bruttoeinkommen von 38.000€, ist verheiratet, 2 Kinder nach 2008 geboren. 4% von 38T€ ergeben 1.520 Euro Messbetrag, abzüglich der vollen Zulagen (Grund- und Kinderzulage 175+300+300=775) verbleiben 745€ Mindesteigenanteil pro Jahr. Die volle staatliche Gesamtzulage beträgt 775€.

Für den Berufseinsteigerbonus (einmalig ~200 €) muss der Antragsteller unter 25 Jahre alt sein.

Auch Selbstständige mit bestimmten Voraussetzungen können förderberechtigt sein. Bei Selbständigen unterscheidet man zwischen Rentenversicherungspflichtigen und nicht-Pflichtigen. Zu den Rentenversicherungspflichtigen gehören einige Freiberufe (Künstler, Lehrer, Hebammen ...) sowie einige Gewerbe (Handwerker der Handwerksrolle). Rentenversicherungspflichtige haben in der Regel Anspruch auf Zulagen. Es gelten dabei die gleichen Voraussetzungen, wie im Angestelltenverhältnis. 
Nicht-Rentenversicherungspflichtige können dennoch förderberechtigt sein, wenn ihr Ehepartner förderberechtigt ist. Allerdings müssen beide Ehepartner dabei steuerlich zusammenveranlagt sein, nicht dauerhaft getrennt leben und beide in einen Riester-Vertrag einzahlen. 

Beamte sind gesetzlich nicht sozialversicherungspflichtig und erhalten statt einer gesetzlichen Rente eine Beamtenpension. Allerdings können diese ebenso einen Riester-Vertrag abschließen. Voraussetzung ist, dass diese einer Datenübermittlung an die Zulassungsstelle für Zulagenzahlungen zustimmen. Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen (einschließlich 4% Bruttogehaltsminimum pro Jahr), wie für normale Angestelltenverhältnisse. 

Auch beherschende Gesellschafter (>50% Anteilseigner) sind unter bestimmten Vorausetzungen förderfähig. In der Regel ist der geschäftsführende Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) nicht sozialversicherungspflichtig, da er folgend als selbstständig angesehen wird. Allerdings kann dieser dennoch zur freiwilligen Zahlung in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung optieren. Er unterliegt auch i.d.R. auch einem Anstellungsvertrag. Zahlt dieser sich für die Übernahme der Geschäftsleitungstätigkeit einen angemessenen Betrag, unterliegt dieser ebenso der Lohnbesteuerung und kann eine Förderung beantragen. Liegt ein Anstellungsvertrag vor, kann er eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abzuschließen, einschließlich Riester. Er muss die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, um die Förderzulage zu erhalten. Allerdings gelten in diesem Falle auch Grenzen. Die Vorsorge muss fremdüblich und angemessen sein.

Für alle Förderberechtigten gilt: Bei Kündigung des Riester-Vertrags oder bei Entnahme des Geldes für andere Zwecke als die Altersvorsorge, droht unter Umständen die Rückzahlung von Zulagen, ebenso eingeräumte Steuervorteile in der Ansparphase können rückwirkend aufgehoben werden.